Bachelorarbeit und Masterarbeit

1. Bachelorarbeit

2. Masterarbeit

1. Bachelorarbeit
Voraussetzung zur Meldung Bachelorarbeit:
Die Beantragung der Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit erfolgt in der Regel im Laufe des 5. Semesters. Der lehramtsbezogene Schwerpunkt wird mit der Beantragung des Themas erklärt. Eine Mindestleistungspunktezahl für die Anmeldung oder eine Anmeldepflicht aufgrund Abschluss aller Module gibt es nicht mehr!

Organisatorisches: Die/der Kandidat/In schlägt ein Thema in Absprache mit der/m Prüfer/In vor (ein entsprechendes Formular steht auf der Homepage des HPL für die Kandidaten/Innen unter Formulare und Downloads zum Ausdrucken bereit) und reicht den Antrag entweder persönlich während der Sprechzeiten oder durch Einwurf in unseren Briefkasten bzw. postalische Zusendung im Original beim HPL ein. Bei Einverständnis der/des Prüfers/In wird das Thema über das HPL an die/den Kandidaten/In per Bescheid vergeben. Bitte beachten Sie, dass die Prüfer/innen i. d. R Lehrende des für die Arbeit gewählten Faches sein müssen. So ist z. B. ein/e Soziologe/in nur prüfungsberechtigt, wenn er/sie in den Bildungswissenschaften lehrt.

Spätestens am letzten Tag der Bearbeitungsfrist reicht die/der Kandidat/In die Arbeit (dreifache, gebundene Ausfertigung) beim HPL entweder persönlich während der Sprechzeiten oder durch Einwurf in den HPL-Briefkasten am Haus ein. Postalische Zusendung ist ebenfalls möglich. Achten Sie hierbei auf einen gut leserlichen Poststempel, da dieser als Abgabedatum zählt.

Das HPL sendet die Arbeiten weiter an die Prüfer/Innen. Nach Beendigung der Korrektur senden die Prüfer/Innen die Arbeit inklusive Gutachten zurück an das HPL. Das HPL informiert dann die Kandidaten/Innen über das Ergebnis in Jogustine und per Notenbescheid.

Wichtiges zur Bachelorarbeit:

  • Die erste Meldung zur Bachelorarbeit muss bis zum Abschluss des sechsten Studienjahres (12. Semesters) erfolgen, ansonsten gilt die Bachelorarbeit als erstmalig nicht bestanden (§ 4 Abs. 2 POLBA) und Sie werden zu einer Studienfachberatung aufgefordert.
  • Werden Fristen zur Abgabe der Bachelorarbeit nicht eingehalten, bedingt dies eine „nicht ausreichende“ Bewertung (§ 15 Abs. 10 POLBA). Bei z. B. Krankheit kann die Bearbeitungszeit der Arbeit verlängert werden, allerdings max. um 8 Wochen. Entsprechende Anträge sind unverzüglich einzureichen.
  • Die Wiederholung der Bachelorarbeit ist einmal möglich. Wird eine Bachelorarbeit nicht bestanden, ist innerhalb von sechs Wochen die Ausgabe eines neuen Themas mit den selben Prüfer/innen des Erstversuchs im selben Fach zu beantragen. Hierfür wird das übliche Anmeldeformular verwendet. Geschieht dies nicht, wird ein Thema vergeben.
  • Das endgültige Scheitern in der Bachelorarbeit führt zum Verlust des Prüfungsanspruches im Bachelor of Education in der gewählten Fachkombination.
  • Achtung: Die Masterarbeit darf nicht im gleichen Fach wie die Bachelorarbeit angefertigt werden. Die Masterarbeit kann nicht in den Bildungswissenschaften absolviert werden.
  • Sie müssen mindestens bis zum Tag der Abgabe der BA-Arbeit im B.Ed.-Studiengang eingeschrieben bleiben und dürfen nicht beurlaubt sein!
  • Bei der Planung des zeitlichen Ablaufs berücksichtigen Sie bitte neben der achtwöchigen Bearbeitungszeit eine sechswöchige Korrekturzeit sowie sechs Wochen für die Ausstellung der Zeugnisdokumente. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie die Zeugnisunterlagen zu einem bestimmten Zeitpunkt vorlegen müssen (z. B. am letzten Tag des ersten M.Ed.-Semesters). Hier weitere Informationen.
  • Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 8 Wochen. Eine Verlängerung ist nur vor Ablauf der Bearbeitungsfrist auf Antrag und nur in begründeten Einzelfällen möglich. Ein Antrag ist an das HPL zu richten.
  • Deckblatt: hier gibt es keine rechtlichen Vorgaben. Sofern die/der Betreuer/in keine Vorgaben macht, sollte das Deckblatt Name, Vorname, Matr.-Nr., das Fach, in dem die BA-Arbeit angefertigt wird, sowie natürlich den Titel und die Prüfer/innen enthalten.
  • Bei einer Gruppenarbeit muss ggf. jeder Satz der/dem Autor/in zugeordnet werden können. Gemeinsam für einen Satz oder einen Text verantwortlich zu zeichnen ist nicht möglich.
  • Wenn Sie im Rahmen der Arbeit eine wissenschaftliche Untersuchung an einer Schule in RLP durchführen möchten, beachten Sie bitte unbedingt diese Hinweise
  • Abgabe: Die Arbeit ist fristgerecht gebunden in dreifacher Ausfertigung beim HPL einzureichen (per Post, Briefkasten des HPL oder Sprechstunden)
    Elektronische Abgabe: ausschließlich möglich, wenn die Ausgabe des Themas vor dem 01.10.22 erfolgte. Bitte senden Sie die Arbeit in diesem Fall spätestens am letzten Tag der Frist als pdf-Datei (kein anderes Dateiformat) an das HPL. Ihre Prüfer/innen sind bei der E-Mail auf Cc zu setzen. Weiterhin muss die Arbeit zwingend von Ihrem Studierenden-Account verschickt werden. Defekte und/oder nicht lesbare Dateien werden nicht berücksichtigt. Die Selbstständigkeitserklärung ist bei der elektronischen Abgabe mit eingescannter Unterschrift in die Bachelor-/Masterarbeit einzubinden (alternativ kann diese auch in einer separaten Bild- oder pdf-Datei mit der gleichen E-Mail wie die Arbeit zugesendet werden). Achtung: Arbeiten, die zu spät, nicht im pdf-Format und/oder nicht von Ihrem Studierenden-Account eingehen, gelten als nicht eingereicht!
    Ist eine Arbeit z. B. aufgrund von Graphiken, Anhängen o. ä. zu groß, um per Mail versandt zu werden (max. 23 MB möglich), wenden Sie sich bitte spätestens eine Woche vor Abgabe an das HPL!

Eine in einer Fremdsprache (nicht Deutsch) angefertigte Bachelorarbeit bedarf der Zustimmung des Betreuers. Darüber hinaus muss bei Abgabe von fremdsprachigen Arbeiten den Exemplaren der Arbeit eine deutschsprachige Zusammenfassung beiliegen.

Wie bei allen schriftlichen Prüfungsleistungen, ausgenommen Klausuren, muss eine schriftliche Erklärung vorgelegt werden, dass die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Ein entsprechender Vordruck ist unter Formulare und Downloads bereitgestellt.

Bitte lesen Sie unbedingt auch § 4 Abs. 2 und § 15 POLBA.

2. Masterarbeit

Voraussetzungen für die Meldung zur Masterarbeit: Die Beantragung des Themas ist ab dem Beginn des 3. Mastersemesters möglich. Eine Mindestleistungspunkteregelung gibt es nicht.

Organisatorisches: Die/der Kandidat/In schlägt ein Thema in Absprache mit der/m Prüfer/In vor und reicht den Antrag beim HPL ein (in den Briefkasten des HPL einwerfen oder per Post, nur bei Klärung dringender Fragen persönlich in den Sprechstunden). Ein entsprechendes Formular steht auf der Homepage des HPL für die Kandidaten/Innen unter Formulare und Downloads zum Ausdrucken bereit. Bei Einverständnis der/des Prüfers/In wird das Thema über das HPL an die/den Kandidaten/In per Bescheid vergeben. Bitte beachten Sie, dass die Prüfer/innen i. d. R Lehrende des für die Arbeit gewählten Faches sein müssen.

Spätestens am letzten Tag der Bearbeitungsfrist reicht die/der Kandidat/In die Arbeit (dreifache, gebundene Ausfertigung) beim HPL entweder persönlich während der Sprechzeiten oder durch Einwurf in den HPL-Briefkasten am Haus ein. Postalische Zusendung ist ebenfalls möglich. Achten Sie bitte auf einen gut lesbaren Poststempel, da dieser als Abgabedatum zählt.

Das HPL sendet die Arbeiten weiter an die Prüfer/Innen. Nach Beendigung der Korrektur (hierzu § 15 Abs. 12 POLMA) senden die Prüfer/Innen die Arbeit inklusive Gutachten zurück an das HPL. Das HPL informiert dann die Kandidaten/Innen über das Ergebnis.

Wichtiges zur Masterarbeit:

  • Die erste Meldung zur Masterarbeit muss bis zum Abschluss des vierten M.Ed.-Studienjahres (8. M.Ed.-Semesters) erfolgen, ansonsten gilt die Masterarbeit als erstmalig nicht bestanden (§ 4 Abs. 2 POLMA) und Sie werden zu einer Studienfachberatung aufgefordert.
  • Werden Fristen zur Abgabe der Masterarbeit nicht eingehalten, bedingt dies eine „nicht ausreichende“ Bewertung (§ 15 Abs. 10 POLMA). Bei z. B. Krankheit kann die Bearbeitungszeit der Arbeit verlängert werden, allerdings max. um 3 Monate. Entsprechende Anträge sind unverzüglich einzureichen.
  • Die Wiederholung der Masterarbeit ist einmal möglich. Wird eine Masterarbeit nicht bestanden, ist innerhalb von sechs Wochen die Ausgabe eines neuen Themas mit den selben Prüfer/innen des Erstversuchs im selben Fach zu beantragen. Hierfür wird das übliche Anmeldeformular verwendet. Geschieht dies nicht, wird ein Thema vergeben.
  • Das endgültige Scheitern in der Masterarbeit führt zum Verlust des Prüfungsanspruches im Master of Education in der gewählten Fachkombination.
  • Achtung: Die Masterarbeit darf nicht im gleichen Fach wie die Bachelorarbeit angefertigt werden.
  • Die Masterarbeit kann nicht in den Bildungswissenschaften absolviert werden.
  • Bei der Kombination mit dem Fach Musik oder Bildende Kunst muss die Arbeit in diesem Fach angefertigt werden.
  • Sie müssen mindestens bis zum Tag der Abgabe der MA-Arbeit im M.Ed.-Studiengang eingeschrieben bleiben und dürfen nicht beurlaubt sein!
  • Bei der Planung des zeitlichen Ablaufs berücksichtigen Sie bitte neben der sechsmonatigen Bearbeitungszeit eine sechswöchige Korrekturzeit sowie sechs Wochen für die Ausstellung der Zeugnisdokumente. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie die Zeugnisunterlagen zu einem bestimmten Zeitpunkt vorlegen müssen. Hier weitere Informationen.
  • Deckblatt: Hier gibt es keine rechtlichen Vorgaben. Sofern die/der Betreuer/in keine Vorgaben macht, sollte das Deckblatt Name, Vorname, Matr.-Nr., das Fach, in dem die MA-Arbeit angefertigt wird, sowie natürlich den Titel und die Prüfer/innen enthalten.
  • Bei einer Gruppenarbeit muss ggf. jeder Satz der/dem Autor/in zugeordnet werden können. Gemeinsam für einen Satz oder einen Text verantwortlich zu zeichnen ist nicht möglich.
  • Wenn Sie im Rahmen der Arbeit eine wissenschaftliche Untersuchung an einer Schule in RLP durchführen möchten, beachten Sie bitte unbedingt diese Hinweise.
  • Abgabe: Die Arbeit ist fristgerecht gebunden in dreifacher Ausfertigung beim HPL einzureichen (per Post, Briefkasten des HPL oder Sprechstunden)
    Elektronische Abgabe: ausschließlich möglich, wenn die Ausgabe des Themas vor dem 01.10.22 erfolgte. Bitte senden Sie die Arbeit in diesem Fall spätestens am letzten Tag der Frist als pdf-Datei (kein anderes Dateiformat) an das HPL. Ihre Prüfer/innen sind bei der E-Mail auf Cc zu setzen. Weiterhin muss die Arbeit zwingend von Ihrem Studierenden-Account verschickt werden. Defekte und/oder nicht lesbare Dateien werden nicht berücksichtigt. Die Selbstständigkeitserklärung ist bei der elektronischen Abgabe mit eingescannter Unterschrift in die Bachelor-/Masterarbeit einzubinden (alternativ kann diese auch in einer separaten Bild- oder pdf-Datei mit der gleichen E-Mail wie die Arbeit zugesendet werden). Achtung: Arbeiten, die zu spät, nicht im pdf-Format und/oder nicht von Ihrem Studierenden-Account eingehen, gelten als nicht eingereicht!
    Ist eine Arbeit z. B. aufgrund von Graphiken, Anhängen o. ä. zu groß, um per Mail versandt zu werden (max. 23 MB möglich), wenden Sie sich bitte spätestens eine Woche vor Abgabe an das HPL!

Der Bearbeitungszeitraum für die Masterarbeit beträgt 6 Monate, wobei das Thema so zu wählen ist, dass die Arbeit in Vollzeit innerhalb von vier Monaten geschrieben werden kann. Vollzeit bedeutet, dass pro Arbeitswoche max. 39 Arbeitsstunden gerechnet werden.

Eine in einer anderen Sprache gefertigte Masterarbeit bedarf der Zustimmung des Betreuers. Darüber hinaus muss eine deutsche Zusammenfassung bei der Abgabe vorgelegt werden.

Wie bei allen schriftlichen Prüfungsleistungen, ausgenommen Klausuren, muss eine schriftliche Erklärung vorgelegt werden, dass die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Ein entsprechender Vordruck ist unter Formulare und Downloads bereitgestellt.

Bitte lesen Sie grundsätzlich die Prüfungsordnung und hier insbesondere § 15 POLMA gründlich durch!