Hier finden Sie Informationen zum Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL) sowie wichtige Hinweise rund um das Lehramtsstudium im Rahmen der Bachelor- und Masterstudiengänge. Beachten Sie bitte die Bachelor- sowie die Master-Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge und die relevanten Landesverordnungen.
Aufgrund des augenblicklich sehr hohen Arbeitsaufkommens bitten wir von Nachfragen zum Stand von Noteneingaben und/oder Zeugniserstellungen abzusehen! Wir bearbeiten alle Anliegen schnellstmöglich!
***
Hinweise zu Leistungsübersichten/Transcript of Record (ToR)
***
Hinweis: Bachelor-/Masterarbeiten können gerne ohne Umschlag in die Briefkästen des HPL eingeworfen werden.
***
Ab SoSe 2024 gibt es wichtige Änderungen in den Bildungswissenschaften.
Bitte lesen Sie diese Hinweise sorgfältig durch (*pdf)!
***
Seit dem 01.10.2022 ist die Corona-Satzung außer Kraft
Bitte beachten Sie daher unbedingt die folgenden Punkte:
- Sprechstunden des HPL (Abholung/Abgabe von Unterlagen/Zeugnissen und Beratung)
Die Sprechstunden finden wieder statt. Die Termine finden Sie auf dieser Startseite, rechte Spalte. Außerhalb der Sprechstunde ist keine Abgabe/Abholung von Unterlagen oder eine Beratung möglich.
Natürlich können abzugebende Unterlagen (z. B. Bachelor-/Masterarbeiten) oder frankierte Rückumschläge für die Zusendung von Dokumenten in die Briefkästen des HPL eingeworfen werden.
Das Tragen einer Maske in den Fluren und Räumlichkeiten des ZfL/HPL ist freiwillig. Sind Sie erkrankt, nutzen Sie bitte die Kommunikation per Post/E-Mail/Telefon/Briefkasten.
Danke für Ihre Rücksichtnahme! - Abgabe der Bachelor- und Masterarbeiten
Für Bachelor- und Masterarbeiten, deren Ausgabebescheid ab dem 01.10.2022 erstellt wird, gilt ausschließlich: Die Arbeiten müssen gemäß § 15 Abs. 10 POLBA/POLMA fristgerecht, gebunden und in dreifacher Ausführung eingereicht werden. Die Arbeiten können in den Briefkasten eingeworfen, in den Sprechstunden abgegeben oder per Post zugesendet werden (Poststempel ist maßgeblich). Für Bachelor- und Masterarbeiten, deren Ausgabebescheid vor dem 01.10.2022 erstellt wurde, gilt ausschließlich: Die Arbeiten werden als PDF-Datei per E-Mail beim HPL (hpl@uni-mainz.de) eingereicht.
Grundsätzlich gelten für Ihre Bachelor-/Masterarbeit immer die in Ihrem Ausgabebescheid genannten Abgabemodalitäten!
Eine Wahlmöglichkeit bezgl. der Abgabemodalitäten gibt es nicht! - Die Abmeldung von einer Prüfung
Die Abmeldung 48 Stunden vor einer Prüfung ist nicht mehr möglich. Eine Abmeldung ist nur zum Beispiel wegen einer nachzuweisenden Erkrankung zulässig. - Zusätzlicher Wiederholungsversuch
Für eine nicht bestandene Prüfung im WiSe 2020/2021, im SoSe 2021 sowie im WS 2021/2022 wurde ein zusätzlicher Prüfungsversuch eingeräumt. Diese Regelung ist ab einschließlich dem SoSe 2022 entfallen. - Fristen für die Meldung zu Wiederholungsprüfungen sowie die Meldung zur Bachelor- oder Masterarbeit sind wieder in Kraft.
Eine in den letzten Semestern nicht bestandene Modul(teil)prüfung in den Bildungswissenschaften muss spätestens bis zum 31.03.2023 zur Wiederholung angemeldet werden. Andernfalls gilt die Wiederholungsprüfung als nicht bestanden.
Zu den Wiederholungsmodalitäten beachten Sie bitte die Hinweise auf dieser Homepage. Weiterhin wurden/werden Ihnen die Modaltäten per JOGU-StINe-Systemnachricht mitgeteilt.
Für eine in den letzten Semestern nicht bestandene Bachelor-/Masterarbeit gilt: die Wiederholung muss bis zum 14.11.2022 neu angemeldet werden. - Antrag auf Ausgabe des Themas der Bachelor- / Masterarbeit
Die Anträge sind ab dem 01.10.2022 ausschließlich wieder im Original in Papierform einzureichen (per Post/Briefkasten des HPL/Sprechstunden). Ausnahme: der/die Betreuer/in hat den Antrag bereits vor dem 01.10.2022 unterschrieben (auch hier die Nr. 7 genannte Frist beachten). In diesem Fall kann der Antrag noch elektronisch eingereicht werden. - Frist zur Vorlage von Ausgabeanträgen
Die Ausgabeanträge für die Bachelor-/Masterarbeiten sind spätestens drei Werktage nach Unterschrift des/der Betreuers/in beim HPL vollständig ausgefüllt vorzulegen/einzuwerfen/per Post zuschicken. Die Unterschrift der/des Zweitprüfers/in kann nachgereicht werden.
Der Ausgabebescheid erhalten Sie per E-Mail an Ihren Studierendenaccount. - Fristverlängerungen / Atteste
Weiterhin unbenommen sind zusätzliche Fristverlängerungen wegen z. B. Krankheit. Formlose Anträge auf Fristverlängerung mit entsprechenden Nachweisen sind im Original unverzüglich, d. h. innerhalb von drei Werktagen, beim HPL vorzulegen (per Post/Briefkasten des HPL/Sprechstunden). - Nachweis Bachelorabschluss bei Doppeleinschreibung B.Ed./M.Ed.
Die Frist zum Nachweis des Bachelorabschlusses im Falle einer bedingten Zulassung zu einem Masterstudiengang wird gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 4 Corona-Satzung für Studierende, die im SoSe 2020, im WS 2020/21, im SoSe 2021, im WS 2021/22 oder im SoSe 2022 im ersten Fachsemester in einen Masterstudiengang eingeschrieben sind, bis zum Ende des zweiten Fachsemesters des Masterstudiengangs verlängert.
Für Studierende, die im WS 2022/2023 im ersten Fachsemester in den Masterstudiengang eingeschrieben sind, ist der Nachweis i. d. R. wieder bis zum Ende des ersten Fachsemesters zu führen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice.
Sonstige wichtige Informationen
***
Bitte beachten Sie in Hinblick auf Praktika unbedingt die Hinweise zum Masernschutzgesetz
***
Seit dem SoSe 2017 kann i.d.R. nur dann ein OP 2 absolviert werden, wenn vor Beginn des OP 2 die Vorbereitungsveranstaltung (VV) erfolgreich absolviert wurde. Nähere Informationen hier.
***
Bitte beachten Sie die aktualisierten Hinweise zur Zertifizierung außerhalb von RLP/außerschulisch erbrachter Praktika
***
Bei Anfragen per E-Mail an das HPL verwenden Sie bitte immer Ihren Studierendenaccount.
***
Achtung: Wenn Sie eine Beglaubigung benötigen, so ist dies bei den Beglaubigungsberechtigten (z. B. Bürgerservice) in der Regel per Post möglich. Informationen dazu finden Sie auf den Homepages der Einrichtungen.
Leider kann das HPL keine Beglaubigungen ausstellen.
Zur amtlichen Beglaubigung von Abschriften, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente und elektronischen Dokumenten sowie von Unterschriften und Handzeichen sind befugt:
1. die Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, 2. die Verbandsgemeindeverwaltungen und die Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, 3. die Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, 4. die Kreisverwaltungen, 5. die Struktur- und Genehmigungsdirektionen, 6. die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, 7. die Direktoren und Präsidenten der Gerichte, 8. die Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften, 9. die Justizvollzugsanstalten, 10. die obersten Landesbehörden, 11. die landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen (z.Zt. nur AOK)
***
Sie möchten Ihre Prüfungsexemplare der Bachelorarbeit/Masterarbeit zurück?
Dann lesen Sie bitte hier weiter.
***
Sie benötigen Zeugnisunterlagen zu einem bestimmten Zeitpunkt?
Dann beachten Sie bitte unbedingt diese Informationen!
***
Sie haben Fragen bezüglich der Masterbewerbung und den hierfür erforderlichen 135 LPs?
Bitte hier weiterlesen!
***
Sie befinden sich im 3. M.Ed.-Semester und wollen die Masterarbeit schreiben? Infos finden Sie hier.
***
Erwägen Sie im Bachelor of Education einen Wechsel an die Universität Koblenz/Landau
mit dem Schwerpunkt Grundschule, vereinbaren Sie bitte vorher unbedingt einen Gesprächstermin
im Zentrum für Lehrerbildung der JGU Mainz.
***
JOGU-StINE und wichtige Informationen finden Sie hier: info.jogustine.uni-mainz.de.
Beachten Sie dabei auch unbedingt den Hinweis zu den Anmeldefristen unter Allgemeine Informationen!
Die genannten Fristen sind verbindlich!