Willkommen beim Hochschulprüfungsamt für das Lehramt der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Hier finden Sie Informationen zum Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL) sowie wichtige Hinweise rund um das Lehramtsstudium im Rahmen der Bachelor- und Masterstudiengänge. Beachten Sie bitte die Bachelor- sowie die Master-Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge und die relevanten Landesverordnungen.

Aufgrund des augenblicklich sehr hohen Arbeitsaufkommens bitten wir von Nachfragen zum Stand von Noteneingaben und/oder Zeugniserstellungen abzusehen! Wir bearbeiten alle Anliegen schnellstmöglich!

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Hinweise zu Leistungsübersichten/Transcript of Record (ToR)

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Hinweis: Bachelor-/Masterarbeiten können gerne ohne Umschlag in die Briefkästen des HPL eingeworfen werden.

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Ab SoSe 2024 gibt es wichtige Änderungen in den Bildungswissenschaften.
Bitte lesen Sie diese Hinweise sorgfältig durch (*pdf)!

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Sonstige wichtige Informationen

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Bitte beachten Sie in Hinblick auf Praktika unbedingt die Hinweise zum Masernschutzgesetz

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Seit dem SoSe 2017 kann i.d.R. nur dann ein OP 2 absolviert werden, wenn vor Beginn des OP 2 die Vorbereitungsveranstaltung (VV) erfolgreich absolviert wurde. Nähere Informationen hier.

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Bitte beachten Sie die aktualisierten Hinweise zur Zertifizierung außerhalb von RLP/außerschulisch erbrachter Praktika

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Bei Anfragen per E-Mail an das HPL verwenden Sie bitte immer Ihren Studierendenaccount.

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Achtung: Wenn Sie eine Beglaubigung benötigen, so ist dies bei den Beglaubigungsberechtigten (z. B. Bürgerservice) in der Regel per Post möglich. Informationen dazu finden Sie auf den Homepages der Einrichtungen.
Leider kann das HPL keine Beglaubigungen ausstellen.
Zur amtlichen Beglaubigung von Abschriften, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente und elektronischen Dokumenten sowie von Unterschriften und Handzeichen sind befugt:
1. die Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, 2. die Verbandsgemeindeverwaltungen und die Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, 3. die Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, 4. die Kreisverwaltungen, 5. die Struktur- und Genehmigungsdirektionen, 6. die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, 7. die Direktoren und Präsidenten der Gerichte, 8. die Staatsanwaltschaften und Generalstaatsanwaltschaften, 9. die Justizvollzugsanstalten, 10. die obersten Landesbehörden, 11. die landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen (z.Zt. nur AOK)

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Sie möchten Ihre Prüfungsexemplare der Bachelorarbeit/Masterarbeit zurück?
Dann lesen Sie bitte hier weiter.

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Sie benötigen Zeugnisunterlagen zu einem bestimmten Zeitpunkt?
Dann beachten Sie bitte unbedingt diese Informationen!

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Sie haben Fragen bezüglich der Masterbewerbung und den hierfür erforderlichen 135 LPs?
Bitte hier weiterlesen!

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Sie befinden sich im 3. M.Ed.-Semester und wollen die Masterarbeit schreiben? Infos finden Sie hier.

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Erwägen Sie im Bachelor of Education einen Wechsel an die Universität Koblenz/Landau
mit dem Schwerpunkt Grundschule, vereinbaren Sie bitte vorher unbedingt einen Gesprächstermin
im Zentrum für Lehrerbildung der JGU Mainz.

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JOGU-StINE und wichtige Informationen finden Sie hier: info.jogustine.uni-mainz.de.
Beachten Sie dabei auch unbedingt den Hinweis zu den Anmeldefristen unter Allgemeine Informationen!
Die genannten Fristen sind verbindlich!