Einsicht/Rückgabe

Hausarbeiten, Lerntagebücher, Protokollmappen, kleinere Arbeitsaufträge, schriftlich ausgearbeitete Referate/Präsentationen, die im Fach Bildungswissenschaften erbracht wurden:

Diese Prüfungsunterlagen werden aus didaktischen Gründen nicht archiviert, sondern den Studierenden zurückgegeben. Es obliegt den Studierenden diese Prüfungsunterlagen bei den Dozenten/Innen abzuholen und sicher aufzubewahren. Die genannten Unterlagen werden von den Dozenten/Innen nur begrenzt aufgehoben und dann vernichtet.
Achtung: dies gilt nur für die Bildungswissenschaften. Bei Fragen zu Prüfungsunterlagen aus den Fächern wenden Sie sich bitte an das jeweilige Fach (Ausnahme: BA-/MA-Arbeit, s. u.)

Klausuren:

Die Einsicht in die beiden E-Klausuren des Modul 1 werden per ILIAS geregelt. Näheres dazu bei den zuständigen Dozenten/Innen.

BA-/MA-Arbeit (alle Fächer des B.Ed./M.Ed.):

Die Einsicht wird beim HPL beantragt. Da Ihnen die Gutachten zu Ihrer Arbeit vom HPL zugeschickt werden, beantragen Sie die Einsicht bitte nur, wenn dies für Sie unbedingt notwendig erscheint.

Die Rückgabe der BA-/MA-Arbeiten kann zwei Jahre nach Abschluss der letzten Prüfungsleistung (Datum des B.Ed.-/M.Ed.-Zeugnisses) im jeweiligen Studiengang (B.Ed./M.Ed.) erfolgen.

Dazu schreiben Sie bitte nach Ablauf dieser Frist einen formlosen Antrag mit Name, Matr.-Nr. und Zeugnisdatum des jeweiligen Studienganges an hpl@uni-mainz.de. Wahlweise kann der Antrag auch schriftlich gestellt werden.
Sie erhalten Nachricht, wann die Exemplare gegen Vorlage des Lichtbildausweises abgeholt werden können. Holen Sie die Arbeit nicht innerhalb von vier Wochen nach der Abholnachricht ab, werden die Arbeiten ohne weitere Nachricht vernichtet.

Nach zwei Jahren und drei Monaten nach dem Abschluss der letzten Prüfungsleistung werden die Prüfungsexemplare der Bachelorarbeit/Masterarbeit, deren Rückgabe nicht beantragt wurde, ohne weitere Benachrichtigung vernichtet.

Weitere Unterlagen:

Eine Kernakte (z. B. Zeugniskopien) wird 60 Jahre aufbewahrt.