BAföG

Nachweis gemäß § 48 für BAföG-Empfänger*innen im B.Ed.-Studium:

BAföG-Empfänger*innen müssen in der Regel nach dem 3. oder dem 4. Fachsemester dem BAföG-Amt eine Bestätigung vorlegen, dass das Studium bis zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß absolviert wurde.

Der Senat der Universität Mainz hat festgelegt, dass

a) nach dem dritten Fachsemester 60 Leistungspunkte (LP),
b) nach dem vierten Fachsemester 80 LP und
c) nach dem fünften Fachsemester 100 LP vorliegen müssen, damit ein ordnungsgemäßes Studium bescheinigt werden kann.

Müssen Sie gegenüber dem BAföG-Amt einen entsprechenden Nachweis führen, schreiben Sie bitte an
hpl(at)uni-mainz.de

Das HPL erstellt für Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim BAföG-Amt. Dabei werden die Leistungspunkte aller abgeschlossenen Veranstaltungen/Leistungen berücksichtigt, auch wenn das dazugehörige Modul noch nicht abgeschlossen wurde.
Die Bescheinigung gilt für alle Fächer Ihres Lehramtsstudiums. Die Vorlage des Formblatts 5 ("rosa Zettel") bei allen drei Fächern ist damit nicht mehr notwendig.
Ausnahme: wenn Sie einen Fachwechsel vorgenommen haben und sich in Ihren Fächern in unterschiedlichen Fachsemestern befinden, muss weiterhin das Formblatt 5 in den Fächern vorgelegt werden.

Sie erhalten eine Mail, wenn Sie die Bescheinigung abholen können. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Bescheinigung persönlich abzuholen, kann eine andere Person schriftlich und mit Ihrer handschriftlichen Unterschrift (kein Scan) dazu bevollmächtigt werden. Bevollmächtigte müssen sich unter Vorlage der Originalvollmacht bei der Abholung mit ihrem Lichtbildausweis ausweisen können.

Alternativ können Sie uns einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag (selbstklebend) zukommen lassen. Weicht die Anschrift hierbei von der in JOGUStINe hinterlegten Adresse ab, so ist diesbezüglich eine von Ihnen originalunterschriebene Erklärung beizulegen.

Diese Informationen gelten nur für B.Ed.-/M.Ed.-Studierende!