Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung)

Achtung: Bei einer Bewerbung in andere Bundesländer entscheidet das dort zuständige Ministerium bzw. die dort zuständige Behörde über die Anerkennung des Erweiterungsfaches und den Umfang der Lehrberechtigung. Planen Sie also, in einem anderen Bundesland den Vorbereitungsdienst zu absolvieren, klären Sie dort möglichst im Vorfeld die Möglichkeit einer Anerkennung des Zertifikatsstudienganges (Erweiterungsfach).

Nach erfolgreichem Abschluss des Zertifikatsstudienganges (Erweiterungsprüfung) beantragen Sie bitte per Email die Ausstellung des Zertifikates beim HPL ( hpl@uni-mainz.de). Für den Erstellungszeitraum gelten die gleichen Vorgaben wie für B.Ed.-/M.Ed.-Zeugnis.

Das HPL ist in dieser Sache ausschließlich für den Zertifikatsstudiengang zuständig. Für die Erweiterungsprüfung nach "altem Recht", wenden sie sich an das Landesprüfungsamt.

Sollten Sie zusätzliche freiwillige Leistungen beim ISSK-Fremdsprachenzentrum oder im Fach erbracht haben, können diese ggf. auf dem Zertifikat mit ausgewiesen werden, falls sie nicht bereits in den Abschlussdokumenten zu Bachelor- und Master of Education bestätigt wurden.
Beantragen Sie bitte beim ISSK bzw. beim Fach die Verbuchung dieser Leistungen als "sonstige Leistungen", damit diese zusätzlichen Kurse in Dokumenten mit ausgewiesen werden können.
Bitte beantragen Sie beim HPL die Ausstellung des Zertifikats erst, wenn diese Leistungen entsprechend verbucht wurden.
Geschah dies schon im Rahmen der Erstellung einer Leistungsübersicht, muss die Verbuchung nicht nochmals beantragt werden.

Weiter Informationen zum Zertifikatsstudiengang sowie der "alten" Erweiterungsprüfung finden Sie auf der Homepage des ZFL.