Schulpraktika

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Zwei Hinweise vorab:

Die Schulpraktika werden immer vor dem 15.05. und dem 15.11. von der Plattform des Ministeriums nach JOGUStINe übertragen.

Sollten Praktika bei der Beantragung eines Abschlusszeugnisses noch nicht eingetragen sein, so nimmt das HPL die Eintragung für den Einzelfall vor. Die erfolgreiche Absolvierung sowie Zertifizierung der Praktika auf der Plattform sind dafür allerdings Voraussetzung.

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Wichtig bei den Praktika ist:

Ein nicht-bestandenes Praktikum kann 2x wiederholt werden

Eine Wiederholung ist erst nach einem Beratungsgespräch mit einer praktikumsbetreuenden Person möglich (Bescheinigung)

Vor- und Nachbereitungsveranstaltung sind obligatorisch

Die Entscheidung über Bestehen und Nichtbestehen obliegt der Praktikumsschule bzw. dem Studienseminar, nicht der Universität

Ist die zweite Wiederholung eines Praktikums erfolglos, so führt dies zum Verlust des Prüfungsanspruches im Bachelor of Education.

Während des Lehramtsstudiums abgeleistete Praktika sind über die Online-Plattform schulpraktika.rlp.de im Buchungszeitraum zu buchen bzw. anzuzeigen, sonst können diese nicht anerkannt werden. Formulare und Handreichungen finden Sie außerdem auf der Homepage des Ministeriums und weitere Informationen auf der Homepage des ZfL.

Für die Zertifizierung außerhalb von Rheinland-Pfalz und des Saarlandes abgeleisteter Praktika sind folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Original der Bescheinigung für Praktika außerhalb von RLP. Die Formulare stehen auf der Homepage des Ministeriums zur Verfügung: OP 1 und OP 2.
  2. Bei Anerkennung des OP 2 ist zusätzlich der Nachweis über das erfolgreiche Beratungsgespräch sowie die absolvierte CCT 2-Tour einzureichen.
  3. Kopien aller eingereichten Unterlagen.
  4. Frankierter Rückumschlag.Die Unterlagen können in den Briefkasten des HPL eingeworfen oder per Post zugesandt werden.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass auch außerhalb von RLP/des Saarlandes absolvierte Praktika über die Praktikums-Plattform angemeldet werden müssen.

Bei inhaltlichen Fragen zur Anerkennungen von Leistungen als Praktika (z. B. FSJ) wenden Sie sich bitte an studienbuero-biwi@uni-mainz.de.

Seit dem SoSe 2017 kann nur dann ein OP 2 absolviert werden, wenn vor Beginn des OP 2 die Vorbereitungsveranstaltung (VV) erfolgreich absolviert wurde.
Die VV kann auch nach der Buchung des OP 2 und vor Beginn des Praktikums absolviert werden. Geschieht dies nicht, wird die Buchung zum OP 2 storniert, das Praktikum kann nicht angetreten werden.
Die Kenntnisnahme dieser Regelung müssen Sie im Zuge der Buchung bestätigen.
Studierende, die vor dem Praktikumszeitraum Sommer 2017 bereits ihr OP2 ohne vorherige Teilnahme an einer VV absolviert haben, genießen Bestandsschutz.
Alle anderen Studierenden müssen diese neue Regelung bei ihrer Planung berücksichtigen.

Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zum Masernschutzgesetz.