Frequently Asked Questions

Bevor Sie zu uns in eine Beratung kommen, lesen Sie bitte unsere FAQ durch, vielleicht finden Sie hier bereits Antwort auf Ihre Frage.


Frage: Was muss ich beachten, wenn ich mein orientierendes Praktikum außerhalb von Rheinland-Pfalz ableisten möchte?

Antwort: Beachten Sie bitte hierzu die Hinweise auf schulpraktika.rlp.de. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den abzuleistenden Praktika. Melden Sie Ihr Praktikum dort unbedingt während der Buchungszeiträume an, damit die Anerkennung unproblematisch vorgenommen werden kann.

Kommen Sie nach erfolgreich abgeleistetem Praktikum möglichst zeitnah mit der Bescheinigung der Schule und einer Kopie zum HPL. Wir überprüfen die Bescheinigung und verbuchen Ihr Praktikum, so dass Sie sich im nächsten Buchungszeitraum zum nächsten Praktikum anmelden können. Ohne diese "Zertifizierung" eines außerhalb von Rheinland-Pfalz abgeleisteten Praktikums durch uns ist eine Anmeldung zu weiteren Praktika über die Praktikumspage nicht möglich.

Alternativ können Sie uns die Bescheinigung auch per Post zusenden. Senden Sie uns bitte nicht das Original zu, denn dies benötigen Sie für ihr Praktikumsbuch. Wir benötigen in diesem Fall eine amtlich beglaubigte Kopie, eine unbeglaubigte Kopie ist nicht ausreichend.

Frage: Ich bin zum Prüfungstermin erkrankt, was muss ich tun?

Antwort: Bei Erkrankung sollten Sie genau überlegen, ob Sie prüfungsfähig sind oder nicht. Erscheinen Sie zur Prüfung wird eine nachträgliche oder rückwirkende Prüfungsunfähigkeit nur in den seltensten Fällen anerkannt. Daher melden Sie sich bei der zuständigen Stelle möglichst frühzeitig von einer angemeldeten Prüfung ab, sollten Sie nicht in der Lage sein, die Prüfung abzuleisten. Bei Prüfungsunfähigkeit in den Fächern wenden Sie sich bitte an die Studienbüros bzw. Prüfungsämter der Fächer. In den Bildungswissenschaften sowie bei der Bachelor- und der Masterarbeit ist das HPL Ansprechpartner. Informieren Sie im Idealfall bitte auch Ihre PrüferInnen.

Melden Sie sich nicht rechtzeitig von einer Prüfung ab, so gilt diese als nicht bestanden, es sei denn, Sie können unverzüglich einen wichtigen Grund für Ihr Fernbleiben nachweisen. Im Falle einer Erkrankung ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes NICHT ausreichend. Sie benötigen ein ärztliches bzw. amtsärztliches Attest entsprechend der Vorlage auf dieser Homepage unter "Formulare, Downloads", in dem Ihre Prüfungsunfähigkeit bescheinigt wird.

Atteste sind im Original zusammen mit einem originalunterschriebenen, formlosen Antrag auf Entschuldigung von der Prüfung bei der zuständigen Stelle einzureichen. Im Fall der Bachelor- oder Masterarbeit ist das Attest im Original zusammen mit einem formlosen, orginalunterschriebenen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungsfrist bzw. ggf. einem Antrag auf Prüfungsrücktritt beim HPL einzureichen.

 

Frage: Werden beantragte Dokumente durch das HPL per Post verschickt?

Antwort: Leistungsübersichten, Zeugnisse, Urkunden etc. können wir Ihnen zusenden, wenn Sie uns einen frankierten und adressierten Rückumschlag zukommen lassen. Achten Sie bitte auf eine ausreichende Frankierung und bei Versendung wichtiger Dokumente auf ein entsprechend schützendes Kouvert. Sollte die Anschrift auf dem Umschlag von der in Jogustine hinterlegten Adresse abweichen, legen Sie diesbezüglich bitte eine originalunterschriebene Erklärung bei.

Frage: Die Abgabe meiner Bachelor- oder Masterarbeit fällt auf einen Freitag. Kann ich die Exemplare auch außerhalb der Sprechzeiten abgeben?

Antwort: Für die persönliche Abgabe der Arbeit stehen Ihnen unsere regulären Sprechzeiten zur Verfügung. Außerhalb der Sprechzeiten können Sie einen unserer beiden Briefkästen am Haus benutzen. Die Arbeiten sind dort sicher verwahrt. Alternativ können Sie uns die Exemplare per Post zusenden. Hierbei zählt der Poststempel bzw. der Einlieferungsvermerk der Poststelle als Abgabedatum.

 

Frage: Woher bekomme ich eine beglaubigte Kopie?

Antwort: Zuständig hierfür sind Gemeindeverwaltungen (z.B. Bürgerbüro, Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher), Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen, zudem Gerichte und Notare.

Amtliche Beglaubigungen dürfen nicht vorgenommen werden von: Wohlfahrtsverbänden, Pfarrämtern, Dolmetschern, Krankenkassen, Banken, Sparkassen, dem AStA, Studentenwerk u.a.
Schulen, staatliche Studienkollegien, Universitäten oder Übersetzer dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen.

Im Ausland sind folgende Stellen zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen ermächtigt: Die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und die im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden. Bei fremdsprachigen Zeugnissen kann es zu Schwierigkeiten kommen. Wenden Sie sich dann bitte an Ihr Konsulat oder die Botschaft Ihres Landes.

Frage: Wer ist für Anerkennungen zuständig?

Antwort: Sie können Leistungen, die Sie an einer anderen Universität, im Rahmen einer Berufsbildung oder in einem anderen Fach erbracht habe, für das Bachelor of Education-Studium anerkennen lassen, falls diese Leistungen in Veranstaltungen erworben wurden, die gemäß der dann gültigen Regelungen zu Anerkennungen als Bachelor of Education-Veranstaltungen der Universität Mainz anerkannt werden können. Wenden Sie sich hierfür an die Studienfachberater/Innen der Fächer. Diese können entsprechend eine Empfehlung zur Anerkennung ausstellen. Mit dem von der Studienfachberatung ausgefüllten Antrag auf Anerkennung wenden Sie sich dann an das jeweils zuständige Prüfungsamt, welches die Anerkennung formal vornimmt. In den Bildungswissenschaften bzw. bei Bachelor- und Masterarbeiten ist das HPL zuständig.

Wollen Sie bildungswissenschaftliche Leistungen anerkannt bekommen, welche Sie im Rahmen eines Lehramtsstudiums an der Universität Mainz nach Übergangsordnung erworben haben, so können Sie sich direkt an das HPL wenden. Bitte bringen Sie immer den vorausgefüllten Antrag auf Anerkennung sowie Kopien der anzuerkennenden Leistungsnachweise zusätzlich zu den Originalen mit.

Eine Liste der Studienfachberater/innen finden Sie auf unserer Homepage unter "Wichtige Anlaufstellen", Formulare zum Antrag auf Anerkennung finden Sie ebenfalls auf dieser Homepage unter "Formulare, Downloads". Bitte beachten Sie, dass eine Anerkennung dazu führen kann, dass Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft werden.

Frage: Ich habe Probleme mit der TAN. An wen muss ich mich wenden?

Antwort: An den JOGU-StINe-Support