Lehrveranstaltungen, Module, Modul- und Modulteilprüfungen, Studienleistungen

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten ist der erfolgreiche Abschluss der Modulprüfungen in den Fachwissenschaften und im Fach Bildungswissenschaften nach regelmäßiger und aktiver Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls. Die Voraussetzungen für die aktive Teilnahme werden Ihnen zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung mitgeteilt.

Wichtig bei Lehrveranstaltungen ist:

  • Grundsätzlich müssen sich die Studierenden fristgemäß zu den Lehrveranstaltungen anmelden; diese Anmeldung ist verbindlich
  • Bei allen Lehrveranstaltungen besteht die Pflicht der aktiven Teilnahme, wobei bei einigen Vorlesungen die aktiven Teilnahme durch das Bestehen der Modulprüfung geführt wird, bei anderen ein kleinerer Arbeitsauftrag als Beleg für die aktive Teilnahme verlangt wird.
  • Eine regelmäßige Teilnahme ist nur in bestimmten Veranstaltungen zwingend (s. Anhang der Prüfungsordnung) und ist noch gewährleistet, wenn man bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester gefehlt hat. In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag von dem Nachweis der regelmäßigen Teilnahme abgesehen werden. Ein solcher Antrag muss rechtzeitig und vor der ersten Lehrveranstaltung bei der Veranstaltungsleitung gestellt werden.

Die Module werden durch Modulprüfungen oder kumulative Modulteilprüfungen abgeschlossen. Eine mindestens mit "ausreichend" bewertete Modulprüfung bzw. Modulteilprüfung gilt als bestanden.

Wichtig bei Modulprüfungen / Modulteilprüfungen ist:

  • Zu Modulprüfungen müssen Sie sich fristgerecht und verbindlich anmelden
  • Eine Modulprüfung / Modulteilprüfung kann 2x wiederholt werden wobei die Meldung zur ersten Wiederholung innerhalb von 6 Monaten nach Nichtbestehen und die Meldung zur zweiten Wiederholung innerhalb von 6 Monaten nach Nichtbestehen der ersten Wiederholung erfolgen soll, ansonsten gilt die Wiederholungsprüfung als nicht bestanden.
  • Auf begründeten Antrag sind längere Fristen möglich
  • Ist auch die 2. Wiederholung einer Modulprüfung / Modulteilprüfung gescheitert, so ist der Prüfungsanspruch im entsprechenden Fach / Studiengang verwirkt; handelt es sich um eine Prüfung aus dem Fach Bildungswissenschaft, entfällt der Prüfungsanspruch im Bachelor/Master of Education

Sofern vor diesen Prüfungen Studienleistungen zu erbringen sind, wie beispielsweise ein Referat oder eine Hausarbeit, deren Bestehen Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Modulteil- oder Modulprüfung sind, deren Noten aber in der Regel nicht in die Modulnote einfließen, müssen diese vor der Prüfung erbracht werden.

Informationen über Ihre erbrachten Prüfungs- oder Studienleistungen erhalten Sie über das Portal JOGU-StINe.