Bachelor-/Masterzeugnis, Vorabbescheinigungen und Zweitschriften

Ausstellung der Abschlussdokumente: Bitte unterstützen Sie das HPL bei einer zügigen Zeugniserstellung, indem Sie das HPL unbedingt per Mail ( hpl@uni-mainz.de) informieren, sobald Sie alle Leistungen ihres Studiums erfolgreich abgeschlossen haben und alle Ergebnisse vorliegen. Sobald die Dokumente erstellt sind, erhalten eine Benachrichtigung per Mail. Wünschen Sie eine Zusendung der Unterlagen, können Sie dem HPL einen frankierten Rückumschlag zukommen lassen. Bitte verweisen Sie auf den Umschlag, wenn Sie das HPL über den Abschluss Ihres Studiums informieren.

Voraussetzungen für die Ausstellung:
Das HPL kann Zeugnis, Urkunde, Transcript of Records, Diploma Supplement und ggf. Vorabbescheinigung (s.u.) erst dann ausstellen, wenn alle Ergebnisse von den Fächern in JOGUStINe eingetragen und die zugehörigen Module veröffentlicht wurden. Zudem müssen dem HPL sowohl Erst- als auch Zweitgutachten über die bestandene Bachelor- bzw. Masterarbeit durch die Gutachter/Innen übermittelt worden sein. Vorabmails der Prüfer/innen über das Bestehen von Prüfungen etc. reichen hierfür nicht aus.
Auch müssen die Praktika erfolgreich absolviert und auf der Plattform zertifiziert sein (die Eintragung in Jogustine ist nicht zwingend, diese nimmt das HPL bei einer Zeugniserstellung ggf. für den Einzelfall vor).

Sollten Sie während des Studiums zusätzliche freiwillige Leistungen (Studium Generale, ZDV-Kurse, ISSK-Fremdsprachenzentrumskurse oder "Sonstige Leistungen" in einem Fach) erbracht haben und sollen diese auf dem Transcript of Records (Anlage zum Zeugnis mit allen Leistungen) nicht ausgewiesen werden, beantragen Sie bitte bei der für die jeweilige Leistung zuständigen Stelle die Herausnahme der Leistung.
Ist die Ausgabe der Leistung gewünscht, die Datenlage in Jogustine aber noch unvollständig, wenden Sie sich bitte an die für die Leistung zuständige Stelle und bitten Sie dort um Verbuchung und Veröffentlichung der Leistung. Bitte fragen Sie beim HPL bezgl. der Zeugnisunterlagen erst an, wenn diese Leistungen von der zuständigen Stelle entsprechend verbucht wurden.

Benötigen Sie die Zeugnisunterlagen zu einem bestimmten Zeitpunkt, das M.Ed.-Zeugnis für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst, beachten sie unbedingt bei der Planung der noch ausstehenden Prüfungen die laut Prüfungsordnungen vorgesehenen Korrekturfristen (z.B. BA-/MA-Arbeit sechs Wochen) und Zeugniserstellungsfristen (sechs Wochen). Bei Bachelor- und Masterarbeit oder Hausarbeiten sind natürlich auch die Bearbeitungszeiten einzuplanen.

Zwar kann das Hochschulprüfungsamt eine Vorabbescheinigung ausgeben, aber auch diese ist nicht "auf Knopfdruck" erstellbar und nur unwesentlich schneller als ein Zeugnis fertig. Einen Rechtsanspruch auf eine solche Bescheinigung existiert nicht. Zudem verlangsamt die Erstellung zahlreicher Vorabbescheinigungen zunehmend die eigentliche Zeugniserstellung.
Eine Vorabbescheinigung kann nur erstellt werden, wenn alle Leistungen erbracht, korrigiert und bestanden wurden/alle Veranstaltungen abgeschlossen wurden und dem HPL alle Ergebnisse vorliegen. Es gelten also die gleichen Voraussetzungen wie für die Erstellung des Zeugnisses und der Urkunde (s.o.).

Beachten Sie die genannten Fristen nicht, haben Sie keinerlei Anspruch auf eine vorzeitige Ausstellung der Zeugnisunterlagen. Die Missachtung dieser Fristen macht es für das HPL unterdessen nahezu unmöglich, Dokumente vor Ablauf der genannten Fristen auszustellen.

Bei Nichtbeachtung der Fristen kann das HPL weder einer rechtzeitige Fertigstellung von Dokumenten zusagen noch Aussagen darüber treffen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer rechtzeitigen Fertigstellung ist.

Grundsätzlich stellt das HPL die Unterlagen schnellstmöglich aus. Mehrfachanfragen zur selben Sache verlangsamen den Erstellungsprozess der Dokumente insgesamt!

Zweitschriften: Eine Zweitschrift bestellen Sie bitte per Mail unter hpl@uni-mainz.de. Bei einer Zweitschrift handelt es sich um ein weiteres Original. Eine Zweitschrift ist immer kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung
(Besonderes Gebührenverzeichnis).
Die Rechnung erhalten Sie mit der/den Zweitschriften zugeschickt. Bitte überweisen Sie kein Geld vorab!

Gewichtung der B.Ed.- und der M.Ed.-Abschlussnote:

Bei der Anerkennung der Ersten Staatsexamensprüfung wird keine Verrechnung der B.Ed.- und M.Ed.-Abschlussnote vorgenommen! Die Verrechnung erfolgt erst im Rahmen der Lehramtsanwärter-Zulassung (Lehramtsanwärter-Zulassungsverordnung, § 5 Abs. 2). Hier ist festgeschrieben, dass die Bachelor- und Masternoten im Verhältnis 1:1 zur Auswahlnote zusammengefasst werden. Die Verrechnung liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Universität. Diesbezügliche Fragen richten Sie daher bitte an die ADD Rheinland-Pfalz.

Informationen zum Bewerbungsverfahren des Vorbereitungsdienstes finden Sie hier.