Informationen zur Änderung der B.Ed.-Prüfungsordnung

1. Hintergrund der Reform

Vor dem Hintergrund der studentischen Proteste hat die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur im Dezember 2009 mit den Präsidentinnen und Präsidenten der rheinland-pfälzischen Hochschulen eine generelle Überprüfung der modularisierten Studiengänge vereinbart.

Folgerichtig wurden in das im Jahr 2010 geänderte rheinland-pfälzische Landeshochschulgesetz u.a. entsprechende Vorgaben aufgenommen. Die Änderung des Landeshochschulgesetztes ging mit der Aufforderung an die Fächer einher, die Bachelor-Studiengänge auf ihre Studierbarkeit zu überprüfen und gemäß vorgegebener Rahmenbedingungen zu reformieren.

Dementsprechend trat zum vergangenen Wintersemester 2011/2012 in vielen Fächern bereits eine geänderte Prüfungsordnung in Kraft. Zum Sommersemester 2012 ist eine revidierte Prüfungsordnung in den unten genannten Fächern geplant, die im Rahmen der ersten Revisionsphase ihre Änderungen noch nicht abgeschlossen hatten. Die Änderungen beziehen sich auf die fachspezifischen Anhänge der Prüfungsordnung. Sie gelten bzw. werden für alle Studierenden gelten, die sich dann neu einschreiben.

Studierende, die bereits eingeschrieben sind, werden von den Änderungen der Prüfungsordnung und den damit verbundenen fachspezifischen Anhängen nicht automatisch erfasst, haben aber das Recht, einen Wechsel auf die jeweilige revidierte Prüfungsordnung zu beantragen, wenn ihnen dies für sie persönlich von Vorteil erscheint.

Studierende, die sich für einen Wechsel zu der „neuen“ Prüfungsordnung, die zum Sommersemster 2012 in Kraft treten wird, entscheiden, müssen diese Entscheidung zwischen dem 20. Dezember 2011 und 13. Februar 2012 fällen (Ausschlussfrist).

2. Inhalt der Reform

Nicht alle Fächer führen zum kommenden Sommersemester 2012 Reformen durch. So wird z.B. in den Bildungswissenschaften keine Änderung des Modulplans vorgenommen, da dort die Anzahl der Prüfungs- und Studienleistungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt reduziert worden ist. Weiterhin haben die folgenden Studienfächer ihre jeweiligen Anforderungen bereits zum WS 11/12 geändert:

- Englisch
- Evangelische Religionslehre
- Französisch
- Geographie
- Geschichte
- Griechisch
- Italienisch
- Latein
- Musik
- Physik
- Russisch
- Spanisch

In der aktuellen Revisionsphase werden folgende Fächer teilnehmen:
- Bildende Kunst
- Biologie
- Chemie
- Deutsch
- Informatik
- Mathematik
- Sport

Das Wahlrecht, das sich aus der aktuellen Revisionsphase ergibt, kann daher nur von Studierenden ausgeübt werden, die mindestens eines der Fächer studieren, das an der aktuellen Revision beteiligt ist!

Bitte nutzen Sie die Informationsangebote Ihrer jeweiligen Fächer und informieren Sie sich darüber, ob und welche Änderungen in Ihren jeweiligen Studienfächern vorgenommen werden und auch, welche möglichen Auswirkungen dies ggf. für Sie hat.

Da sich im Fach Bildungswissenschaften keine Änderungen im Studienverlauf und auch nicht hinsichtlich der Prüfungen ergeben, unabhängig davon für welche Prüfungsordnung Sie sich entscheiden, führen die Geschäftsselle des Zentrums für Lehrerbildung (ZfL), das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL) bzw. das Studienbüro Bildungswissenschaften keine Beratung bezgl. des Wahlrechts durch.

3. Beratung

Leider ist eine individuelle Beratung - bei derzeit knapp 3750 B.Ed.-Studierenden – für die Fächer personell nicht zu schaffen. Zudem können diese Ihnen auch im Rahmen einer Studienfachberatung nicht individuell z.B. hinsichtlich Ihres Notenschnittes vorrechnen, ob die Wahrnehmung der Wechseloption für Sie sinnvoll wäre. Die individuelle Überlegung bzw. Entscheidung, ob Sie wechseln sollten, kann Ihnen auch die Studienfachberatung nicht abnehmen. Gehen Sie also bitte nur dann zur Studienfachberatung, wenn Sie einzelne Punkte nicht verstanden haben oder besondere Fragen vorliegen, die über die Informationsangebote der Studienfächer nicht beantwortet werden können.

4. Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung

Wenn Sie sich für den Wechsel der Prüfungsordnung entscheiden, müssen Sie diese Entscheidung durch einen Antrag schriftlich fixieren. Dazu füllen Sie ein Formular aus, welches Sie auf der Homepage des HPL unter Formulare, Downloads finden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann entweder in den Briefkasten des HPL (Johann-Friedrich-von-Pfeiffer-Weg 4) eingeworfen oder mit der Post (Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL), Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 55099 Mainz) geschickt werden.

Bei der Zusendung auf dem Postweg ist darauf zu achten, dass der Antrag am 13.02.2012 im HPL eingegangen sein muss (Eingangsstempel zählt, nicht Poststempel).

Bitte werfen Sie den Antrag nicht in den Briefkasten des Landesprüfungsamtes im Johann-Friedrich-von-Pfeiffer-Weg 3 ein.

Die Erklärung kann nicht per Mail zugesandt werden!

6. Letzte wichtige Hinweise

1. Wenn Sie einen Wechsel auf die revidierte Prüfungsordnung beantragen, bezieht sich dieser Wechsel auf die gesamte Modulstruktur des Faches und nicht bloß auf einzelne Module.

2. Wenn Sie den Wechsel auf die revidierte Prüfungsordnung für ein Studienfach beantragen, müssen Sie auch in dem je anderen Studienfach in B.Ed.-Studiengang auf die zu diesem Zeitpunkt aktuellste (ggf. ebenfalls revidierte) Prüfungsordnung wechseln. Die Wahrnehmung des Optionsrechts hat jeweils die Folge einer Einschreibung in den zu diesem Zeitpunkt jeweils aktuellsten Fachanhang aller betroffenen Fächer. Dies gilt ggf. auch für ein Fach, das an der ersten Revisionsphase teilnahm und in dem seinerzeit auf einen Wechsel verzichtet wurde.

3. Ein einmal ausgeübtes Wahlrecht ist unwiderruflich. Die Wahl kann nicht rückgängig gemacht werden.

4. Das Wahlrecht, das sich aus der aktuellen Revisionsphase ergibt, kann nur von Studierenden ausgeübt werden, die mindestens eines der Fächer studieren, das an der aktuellen Revision beteiligt ist!

5. Die Erklärung ist bis zum 13.02.2012 abzugeben (Ausschlussfrist). Wird von dem Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, gilt die alte Prüfungsordnung im betreffenden Fach weiter. .