Fernbleiben von den Lehrveranstaltungen

Wichtig bei Lehrveranstaltungen ist:

  • Grundsätzlich müssen sich die Studierenden fristgemäß zu den Lehrveranstaltungen anmelden; diese Anmeldung ist verbindlich
  • Bei allen Lehrveranstaltungen besteht die Pflicht der regelmäßigen und aktiven Teilnahme, wobei bei Vorlesungen in der Regel der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme durch das Bestehen der Modulprüfung geführt wird
  • Eine Lehrveranstaltung, mit Ausnahme von Vorlesungen, an der ohne eine von der/dem für die Lehrveranstaltung Verantwortlichen genehmigte Entschuldigung nicht regelmäßig teilgenommen wurde, kann zweimal wiederholt werden, siehe (§ 5 Abs. 7 POLBA)

Ist auch die zweite Wiederholung einer Lehrveranstaltung aufgrund zu häufigen unentschuldigten Fehlens nicht erfolgreich, so ist eine erneute Zulassung zu dieser Veranstaltung nicht möglich.

Handelt es sich hierbei um eine Pflichtveranstaltung, so ist der Prüfungsanspruch im entsprechenden Fach verwirkt. handelt es sich um eine Lehrveranstaltung aus dem Fach Bildungswissenschaften, entfällt der Prüfungsanspruch im Lehramtsstudium allgemein.