Anerkennungen, Unterbrechungen, Auslandsaufenthalte

Grundsätzlich können Unterbrechungen der Studienzeit (bedingt durch Gremienarbeit, Krankheit, Erziehungszeiten, Auslandsstudium bis zu 2 Semestern) gegen Nachweis berücksichtigt werden.

Für Fächer in modernen Fremdsprachen sind Studienaufenthalte in den Ländern der Zielsprache von insgesamt mindestens drei Monaten vorgesehen. Auch dies sollten Sie in Ihrer Zeitplanung berücksichtigen. Sofern Sprachkenntnisse bei Beginn des Studiums noch nicht nachgewiesen werden müssen, aber Zulassungsvoraussetzung zu Prüfungen sind, sollten sie möglichst frühzeitig nachgeholt werden, um ein erfolgreiches Studium zu gewährleisten. Wenn Sie in einer Fremdsprache geprüft werden, müssen Sie in der Prüfung über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.

Möchten Sie Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen und/oder von einer anderen Universität/FH anerkannt bekommen, so ist dies unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen möglich. Für die Anerkennung von Studienzeiten im Ausland wird der Abschluss eines Learning Agreement empfohlen, bevor Sie ins Ausland gehen. Erkundigen Sie sich hier im Vorfeld genau und beachten Sie Fristen für Anträge.

Die besonderen Belange behinderter Studierender zur Wahrung ihrer Chancengleichheit sind ebenfalls zu berücksichtigen. Hier können auf Antrag und gegebenenfalls unter Vorlage eines Attestes oder amtsärztlichen Attestes beispielsweise längere Fristen oder andere Prüfungsformen zugelassen werden. Bitte wenden Sie sich an das jeweilige Prüfungsamt des Faches, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Wahlweise kann auch ein Attest beim HPL hinterlegt werden, welches dann das jeweilige Fach vor der Prüfung informiert.