Anmeldung zu Prüfungen

Prüfungs- und Studienleistungsanmeldung für B.Ed.-M.Ed.-Studierende im Fach Bildungswissenschaften

Wichtiger Hinweis: Eine Veranstaltung, die bereits erfolgreich abgeschlossen wurde (aktiv besucht und evtl. dazugehörige Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht) kann nicht wiederholt werden. Melden Sie sich trotz aktiver Teilnahme nochmals zu einer Veranstaltung/Prüfung an, so werden diese Veranstaltung und alle in ihrem Rahmen erbrachten Leistungen nachträglich aberkannt.

Hier die Informationen bezgl. Prüfungs- und Studienleistungsanmeldung zu den einzelnen Modulen der Bildungswissenschaften:
Modul 1, Modul 2, Modul 3, Modul 4 (M.Ed.), grundsätzliche Hinweise zu den Prüfungen/Anmeldung zur Wiederholung einer Prüfung und Studienleistung (bitte unbedingt beachten)

Modul 1

Einführung in das Studium der Bildungswissenschaften: Es wird die aktive Teilnahme verlangt. Diese wird durch das Erbringen kleinerer Arbeitsaufträge nachgewiesen. Zu diesen ist man automatisch mit der Veranstaltungsanmeldung angemeldet.

Einführung in die Schulpädagogik: Die Anmeldung/Abmeldung zur Studienleistung ist an die Veranstaltungsanmeldung/-abmeldung gekoppelt und erfolgt daher mit der Anmeldung/Abmeldung zur Veranstaltung. Sie benötigen eine TAN. Die aktive und regelmäßige Teilnahme ist Voraussetzung für das Erbringen der Studienleistung.

Entwicklung, Lernen und soziales Verhalten: Zu dieser Modulteilprüfung (E-Klausur) melden Sie sich im Laufe des Semesters während der Prüfungsanmeldephase über JOGU-StINe an (nähere Infos in der Veranstaltung). Sie benötigen hierfür eine TAN.

Bildungssoziologie (vor SoSe 2024: Gesellschaftliche Entwicklung, Sozialisation und Bildung): Zu dieser Modulteilprüfung (E-Klausur) melden Sie sich im Laufe des Semesters während der Prüfungsanmeldephase über JOGU-StINe an (nähere Infos in der Veranstaltung). Sie benötigen hierfür eine TAN.

Modul 2

Unterricht und Didaktik: Seit dem WS 10/11 wird die aktive Teilnahme verlangt. Diese wird durch das Erbringen kleinerer Arbeitsaufträge nachgewiesen. Zu diesen ist man automatisch mit der Veranstaltungsanmeldung angemeldet.

Einführung in die schulische Medienpädagogik: Seit dem WS 10/11 ist die Anmeldung/Abmeldung zur Studienleistung an die Veranstaltungsanmeldung/-abmeldung gekoppelt und erfolgt daher mit der Anmeldung/Abmeldung zur Veranstaltung. Sie benötigen hierfür eine TAN.

Kommunikation und Interaktion: Seit dem WS 10/11 wird die aktive Teilnahme verlangt. Diese wird durch das Erbringen kleinerer Arbeitsaufträge nachgewiesen. Zu diesen ist man automatisch mit der Veranstaltungsanmeldung angemeldet. Findet die Veranstaltung in Form eines Planspieles statt, kann die regelmäßige Teilnahme gefordert werden.

Unterricht beobachten, rekonstruieren, initiieren: Die Anmeldung/Abmeldung zur Modulabschlussprüfung des Modul 2, die in Form einer Hausarbeit im Rahmen dieses Seminars erbracht wird, ist an die Anmeldung/Abmeldung zur Veranstaltung gekoppelt und erfolgt daher mit der Anmeldung/Abmeldung zur Veranstaltung. Die An-/Abmeldephase zur Prüfung ist somit direkt an die An-/Abmeldephase der Veranstaltung gekoppelt. Sie benötigen hierfür eine TAN. Die aktive und regelmäßige Teilnahme ist Voraussetzung für das Erbringen der Modulabschlussprüfung.

Modul 3

Heterogenität und Ungleichheit: Theoretische Grundlagen (vor SoSe 2024: Leistung, Differenzierung, Beratung und Inklusion: Theoretische Grundlagen): Es wird die aktive Teilnahme verlangt. Diese wird durch das Erbringen kleinerer Arbeitsaufträge nachgewiesen. Zu diesen ist man automatisch mit der Veranstaltungsanmeldung angemeldet.

Lernprozesse diagnostizieren, begleiten und fördern (vor SoSe 24: Normale und auffällige Lernprozesse): Es wird die aktive Teilnahme verlangt. Diese wird durch das Erbringen kleinerer Arbeitsaufträge nachgewiesen. Zu diesen ist man automatisch mit der Veranstaltungsanmeldung angemeldet.

Heterogenität und Ungleichheit: Konsequenzen für die Praxis (vor SoSe 24: Leistung, Differenzierung, Beratung: Praktische Implikationen): Es wird die aktive und regelmäßige Teilnahme verlangt. Die aktive Teilnahme wird durch das Erbringen kleinerer Arbeitsaufträge nachgewiesen. Zu diesen ist man automatisch mit der Veranstaltungsanmeldung angemeldet.

Gleichheit und Differenz in Schule und Unterricht: Es wird die aktive Teilnahme verlangt. Diese wird durch das Erbringen kleinerer Arbeitsaufträge nachgewiesen. Zu diesen ist man automatisch mit der Veranstaltungsanmeldung angemeldet.

Das Modul wird mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen. Diese ist im Rahmen eines der drei (Pro)Seminare des Modul 3 zu absolvieren. Die Anmeldung zur Modulabschlussprüfung ist wahlweise in einem der drei (Pro)Seminare zu den üblichen Prüfungsanmeldephasen per JOGUStINe vorzunehmen und zwar in dem Semester, in dem auch die dazugehörige Veranstaltung absolviert wird. Nach Ende der Prüfungsanmeldephasen ist ein Wechsel in die Prüfung eines der anderen (Pro)Seminare nicht mehr möglich. Dies gilt auch bei einer Wiederholung der Prüfung. Zur Wiederholung beachten Sie bitte die Hinweise ganz unten auf dieser Seite.

Modul 4 (M.Ed.)

Bildungsreformen, Schulentwicklung und Schuleffektivität (vor SoSe 2024: Bildungspolitik, Schulentwicklung und Unterrichtsforschung: aktive Teilnahme.

Forschungswerkstatt: Schule forschend entwickeln oder Unterricht forschend entwickeln oder Lernen forschend verstehen: Es wird die aktive Teilnahme gemäß § 5 Abs. 3 der Ordnung für die Prüfung im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien (POLMA) verlangt. Die Veranstaltung erstreckt sich über zwei Semester.

Das Modul wird mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen. Beachten Sie hierzu bitte:

Mit Anmeldung zu der Forschungswerkstatt entscheiden Sie sich verbindlich zur Teilnahme an dieser zweisemestrigen Veranstaltung und der mündlichen Abschlussprüfung. Dabei sind folgende Punkte unbedingt zu beachten:

1. Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung sind Sie automatisch für den zweiten Teil der zweisemestrigen Veranstaltung im kommenden Semester angemeldet.
2. Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung melden Sie sich gleichzeitig verbindlich zu der mündlichen Abschlussprüfung des Moduls an. Die aktive Teilnahme ist Voraussetzung.
3. Die mündliche Modulabschlussprüfung findet im zweiten Semester der Veranstaltung statt. Genaue Termine und Prüfungsmodalitäten teilen Ihnen die Dozenten/Dozentinnen mit.
4. Die technische Eintragung in Jogustine zu dem zweiten Teil der zweisemestrigen Forschungswerkstatt sowie der mündlichen Prüfung geschieht automatisch spätestens zu Beginn des zweiten Semesters der Veranstaltung.
5. Die Veranstaltungstermine im zweiten Semester der Forschungswerkstatt sind identisch mit den Terminen des ersten Semesters. Sollte es aus organisatorischen Gründen zu Änderungen kommen, werden Sie darüber so früh wie möglich informiert.
6. Es ist nicht möglich in eine andere Veranstaltung zu einem anderen Termin und/oder einer/einem anderen Dozenten/Dozentin zu wechseln, da es sich um eine durchgehende Veranstaltung handelt, die sich über zwei Semester erstreckt.
7. Werden Sie auf Grund mangelnder Beteiligung oder zu häufigem, unentschuldigten Fehlens in der Veranstaltung inaktiv gesetzt, so ist die gesamte Veranstaltung zu wiederholen. Werden Sie z.B. im zweiten Semester der Forschungswerkstatt inaktiv gesetzt, so müssen Sie die Veranstaltung mit dem ersten Teil erneut beginnen.
8. Wird die mündliche Prüfung nicht bestanden, muss nicht die vollständige Forschungswerkstatt wiederholt werden. Vielmehr kann ein Wiederholungstermin mit den Prüfer/innen vereinbart werden.
9. Werden Sie inaktiv gesetzt, so können Sie die Forschungswerkstatt bei einer/einem Dozenten/Dozentin Ihrer Wahl wiederholen.
Auch in der Forschungswerkstatt gilt, dass bei dreimaligem Inaktivsetzen keine Anmeldung zu der Veranstaltung mehr gültig ist.
10. Gegenstand der mündlichen Prüfung sind sowohl die Inhalte der Vorlesung des M.Ed.-Moduls als auch die Inhalte der Forschungswerkstatt.
11. Die Forschungswerkstatt kann nur in wenigen Ausnahmefällen nach Absolvierung des ersten Teils unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt mit Teil 2 fortgesetzt werden. Gründe für eine Unterbrechung sind z.B. ein verpflichtender Auslandsaufenthalt oder eine nachgewiesene Erkrankung. Kein Grund für eine Unterbrechung und spätere Fortführung ist die Exmatrikulation aus dem M.Ed. In diesem Fall ist die Forschungswerkstatt mit Teil 1 erneut zu beginnen, sobald Sie wieder in den M.Ed. eingeschrieben sind (Ausnahme: rechtzeitiger Abschluss des B.Ed. - im Zweifel Kontakt mit Studienbüro aufnehmen).
Anträge auf Unterbrechung sind grundsätzlich vor Beginn des Semesters zu stellen, in dem ausgesetzt werden soll (WS vor dem 01.10./SoSe vor dem 01.04.).
12. Erbringen Sie Leistungen in der Forschungswerkstatt, ohne dass Sie in den M.Ed.-Studiengang immatrikuliert sind und ohne Absprache mit Studienbüro und HPL, so sind diese in jedem Fall ungültig und werden auch nachträglich nicht angerechnet!

Achtung!

Grundsätzliche Hinweise zu den Prüfungen und zur Wiederholung von Prüfungen und Studienleistungen:

Wenn eine Prüfungs- oder Studienleistung angemeldet wird, muss diese auch absolviert werden.

Eine Teilnahme an Prüfungen oder Studienleistungen ohne Anmeldung ist nicht möglich. Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen! Eine ohne gültige Anmeldung absolvierte Prüfung wird nicht gewertet!

Einer Prüfungs- oder Studienleistungsanmeldung muss immer eine Veranstaltungsanmeldung und die aktive Veranstaltungsteilnahme vorausgehen.

Wird eine Prüfungsleistung oder Studienleistung nicht bestanden, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Die dazugehörige Veranstaltung wird komplett inkl. der jeweils geforderten Leistung wiederholt.

2. Es wird nur die Prüfungs- oder Studienleistung wiederholt. Dies muss mit den zuständigen Dozenten/Innen abgesprochen werden. Sind diese einverstanden, führen die Dozenten/innen eine direkte Wiederholung durch und leiten das Ergebnis an das HPL weiter.

Bei den beiden Modulteilprüfungen des Modul 1 ist dies nicht möglich. Hier muss der nächste reguläre Termin abgewartet werden. Die Anmeldung muss von Ihnen per JOGUStINe zu den üblichen Anmeldefristen vorgenommen werden.

Achtung:
Wird eine Modul(teil)prüfung nicht bestanden, so ist diese gemäß § 17 Abs. 4 POLBA/POLMA (ggf. Dijon) innerhalb von sechs Monaten zur Wiederholung anzumelden. Geschieht dies nicht, gilt auch die Wiederholung als nicht bestanden. In diesem Fall ist auch die zweite Wiederholung innerhalb von sechs Monaten anzumelden und gilt, bei Versäumnis dieser Frist, ebenfalls als nicht bestanden.

Bei der Bachelorarbeit und Masterarbeit gelten allerdings andere Fristen. Wird eine Bachelor-/Masterarbeit nicht bestanden, ist innerhalb von sechs Wochen die Ausgabe eines neuen Themas mit den gleichen Prüfer/innen im gleichen Fach zu beantragen. Hierfür wird das übliche Anmeldeformular verwendet. Geschieht dies nicht, wird ein Thema vergeben.
Bachelorarbeit und Masterarbeit können jeweils nur einmal wiederholt werden.

Informationen zu dem Rücktritt von Prüfungen finden Sie hier.