Wichtiges zur Bachelorarbeit:
- Die Ausgabe des Themas zur Bachelorarbeit ist erst nach Wahl des lehramtsbezogenen Schwerpunktes und bei Nachweis von 120 Leistungspunkten möglich
- Die Wiederholung der Bachelorarbeit ist einmal möglich gemäß der Fristen, wobei das Thema innerhalb von 6 Wochen nach Mitteilung über Nicht-Bestehen vergeben werden muss und vorher Aufforderung zur Studienfachberatung erfolgt
- Die Meldung zur Bachelorarbeit muss bis spätestens nach Abschluss des sechsten Studienjahres erfolgen
- Fristen zur Abgabe der Bachelorarbeit werden nicht eingehalten, dies bedingt eine „nicht ausreichende“ Bewertung, (§ 15 Abs. 9 POLBA)
- Erste Meldung zur Bachelorarbeit muss bis zum Abschluss des sechsten Studienjahres erfolgen, ansonsten gilt der Bachelorarbeit als erstmalig nicht bestanden (§ 4 Abs. 2 POLBA)
Das endgültige Scheitern in der Bachelorarbeit führt ebenfalls zum Verlust des Prüfungsanspruches im Bachelor of Education.